1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule Samaria Wicki, Wickis starke Pfotenteams, Seestraße 2a, 78234 Engen (im folgenden „Hundeschule“ genannt) und den Teilnehmern, welche die Angebote der Hundeschule nutzen.
Teilnehmer im Rahmen dieser AGB können sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Etwaigen AGB von Teilnehmern, die Unternehmer sind, wird hiermit widersprochen.
2. Vertragsgegenstand, Anmeldung, Vertragsschluss, Preise, Zahlungen
Vertragsgegenstand ist das von der Hundeschule angebotene Trainingspensum im Rahmen von Hundetraining für Teilnehmende und ihre Hunde. Dies bezieht sich sowohl auf Training vor Ort als auch auf Training, das online stattfindet.
Nach Abgabe / Eingang der Anmeldung des Teilnehmers für Angebote und Veranstaltungen der Hundeschule und der Bestätigung der Anmeldung durch die Hundeschule sind der Vertrag und die vereinbarte Vergütung verbindlich. Eine Bestätigung der Teilnahme durch die Hundeschule kann auch durch einfache Rechnungsübermittlung seitens der Hundeschule erfolgen.
Die Preise der Leistungen sind auf der Homepage von Wickis starke Pfotenteams einsehbar. Jegliche Änderung der Preise wird frühzeitig kommuniziert. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer, da es sich um ein Kleinunternehmen handelt.
Die Zahlung hat innerhalb von einer Woche nach Rechnungserstellung zu erfolgen. Die Hundeschule behält sich vor, die Annahme des Teilnahmeantrages zu widerrufen, solange der Zahlungseingang nicht rechtzeitig erfolgt ist.
3. Teilnahmevoraussetzungen, Pflichten der Teilnehmer
Grundsätzlich kann jede volljährige Person an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Wenn für einzelne Kurse/Seminare der Hundeschule besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen.
Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern, oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson, an den Angeboten der Hundeschule teilnehmen. Alle minderjährigen Teilnehmer müssen unabhängig von ihrem Alter körperlich fit und geistig reif genug sein, den von ihnen geführten Hund sicher zu führen, so dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer oder ihrer Hunde ausgeschlossen ist.
Es dürfen nur Hunde teilnehmen, die über altersangemessenen Impfschutz verfügen. Für jeden teilnehmenden Hund muss zudem eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die entsprechenden Unterlagen sind auf Verlangen der Hundeschule vorzulegen.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten können nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn über eventuelle anhaltende Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) zu informieren.
Hündinnen dürfen ohne vorherige Information des Trainers und ohne dessen vorherigen Einverständnisses während der Läufigkeit nicht an Kursen oder Seminaren teilnehmen.
Der Teilnehmer erteilt sein Einverständnis damit, dass der Hundetrainer jederzeit eingreifen darf, wenn der Hund eine Person oder ein anderes Tier zu verletzen oder anzugreifen droht bzw. eine Verletzung oder ein Angriff bereits stattgefunden hat.
Jeder Teilnehmer unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen des Hundetrainers, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften, die Infrastruktur sowie die Unterrichtsräume pfleglich. Am Lehrgangs-/Kursort und auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen.
4. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen einzelner Teilnehmer während des Trainings oder einer Veranstaltung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung der Hundeschule. Wird eine entsprechende Genehmigung erteilt, so dürfen diese Aufnahmen nur für private Zwecke verwendet werden. Jede gewerbliche Nutzung sowie jede Veröffentlichung dieser Aufnahmen ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule ist nicht gestattet.
Der Teilnehmer erteilt der Hundeschule hiermit die ausdrückliche Genehmigung zur Bild- und/oder Tonaufnahme während des Trainings oder einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungszwecken.
5. Absage durch Teilnehmende
Termine müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Beginn abgesagt werden. Andernfalls wird der Termin voll berechnet. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Absage ist der Eingang bei der Hundeschule.
6. Rücktritt / Kündigung durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen / aus wichtigem Grund / gefährlichen Wetterlagen / ungeeigneten Wetterlagen Veranstaltungen und Unterrichtsstunden abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt.
Durch die Hundeschule abgesagte Veranstaltungen und Unterrichtsstunden können durch die Hundeschule nachgeholt werden. Die Teilnehmer werden möglichst zeitnah über den Ausfall bzw. einen Ortswechsel informiert.
Eine bereits entrichtete Vergütung wird im Fall einer Absage durch die Hundeschule entweder vollständig oder bei teilweisen Ausfällen entsprechend teilweise erstattet, sofern kein Nachholtermin stattfindet oder der Teilnehmer an einem Nachholtermin nicht teilnehmen möchte.
7. Teilnehmerausschluss
Die Hundeschule behält sich vor, ohne Einhaltung von Fristen vom Vertrag gegenüber einem Teilnehmer zurückzutreten, wenn der Teilnehmer eine Veranstaltung wiederholt erheblich stört, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet oder der Teilnehmer sich anderweitig wesentlich vertrags- oder gesetzeswidrig verhält. Die Hundeschule behält sich in diesen Fällen vor, bereits gezahlte Gebühren, auch für nicht in Anspruch genommene Stunden, nicht zu erstatten.
8. Haftung, Gewährleistung
Eine Erfolgsgarantie für die von der Hundeschule vermittelten Kenntnisse kann nicht gegeben werden, weil der Erfolg vom jeweiligen Teilnehmer und dessen Hund abhängt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer haftet für alle von ihm und seinem Hund verursachten Schäden. Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Die Hundeschule übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch Teilnehmer oder deren Hunde entstehen sollten.
Der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt. Sofern der Teilnehmer durch die Hundeschule aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür. Hat der Teilnehmer Bedenken gegen einen geplanten Übungsschritt, so ist dieses unverzüglich der Hundeschule mitzuteilen.
Alle Begleitpersonen eines Teilnehmers sind durch den Teilnehmer in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.
9. Datenschutz
Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, Informationen von der Hundeschule zu erhalten und dass seine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
10. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.